KLASSE A

Der Führerschein zum Fahrlehrer der Klasse A berechtigt, dass Führen von leistungsstarken Motorrädern ohne Hubraum- oder Leistungsbeschränkung – sowohl mit als auch ohne Beiwagen, zu lehren.

Für die Fahrlehrerlaubnis Klasse A ist eine gültige Fahrerlaubnis A (unbeschränkt) erforderlich, da die notwendige Fahrpraxis ausschließlich auf leistungsunbeschränkten Motorrädern absolviert werden muss.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Krafträder regelmäßig gefahren werden – nicht nur gelegentlich. Das bedeutet, dass wöchentliche Fahrpraxis erwartet wird. Die empfohlene Jahresfahrleistung für Klasse A liegt bei rund 5.000 Kilometern.

Der Lehrgang in der Fahrlehrerausbildungsstätte dauert 1 Monat und umfasst 140 Unterrichtsstunden. Enthalten sind dabei auch 10 Übungsstunden mit dem Motorrad, um die praktische Ausbildung sicherzustellen.

Bei den Erweiterungsklassen kann die praktische Prüfung wahlweise vor oder nach der schriftlichen beziehungsweise mündlichen Prüfung erfolgen. In der Abschlussprüfung Klasse BE werden die Lehrproben in Theorie und Praxis bereits vollständig abgelegt. Daher entfallen diese bei den Erweiterungsklassen, was den Prüfungsablauf erleichtert.

 

KLASSE CE

Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse CE erlaubt das Lehren zum Führen schwerer Lastzüge – also Zugfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse in Kombination mit Anhängern über 750 Kilogramm.

 

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Voraussetzung für die Fahrlehrerlaubnis Klasse CE ist der Besitz der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE. Zudem muss eine Fahrpraxis von mindestens 10.000 Kilometern auf Kraftfahrzeugen der Klasse CE nachgewiesen werden.  Diese Fahrpraxis sollte im Rahmen eines hauptberuflichen Beschäftigungsverhältnisses über mindestens 6 Monate mit einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden oder mehr erworben werden.

Alternativ besteht die Möglichkeit, 60 Fahrstunden in einer CE-Fahrschule unter Begleitung eines ausgebildeten Fahrlehrers zu absolvieren. Die reguläre Ausbildung Klasse CE dauert 2 Monate und umfasst 280 Unterrichtsstunden, davon 10 Fahrstunden.

Wer bereits im Besitz der Fahrlehrerlaubnis Klasse DE ist, profitiert von einer Verkürzung: In diesem Fall beträgt die Ausbildungszeit nur 1 Monat mit 140 Unterrichtsstunden einschließlich 10 Fahrstunden.

Auch in der Fahrlehrerausbildung CE gilt, dass die schriftliche und mündliche Prüfung entweder vor oder nach der praktischen Prüfung abgelegt werden kann.

KLASSE DE

Der Fahrlehrerführerschein der Klasse DE erlaubt, als Fahrlehrer für das Fahren von Omnibussen der Klasse D mit Anhängern über 750 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse tätig zu werden.

 

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Für die Fahrlehrerlaubnis Klasse DE ist der Besitz der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE zwingende Voraussetzung. Zusätzlich muss eine Fahrpraxis von mindestens 10.000 Kilometern auf Kraftfahrzeugen der Klasse D nachgewiesen werden. Dabei genügt die Erfahrung auf Klasse D, da die Anhängerklasse DE in der Praxis nur selten genutzt wird. Die geforderte Fahrpraxis sollte im Rahmen eines hauptberuflichen Beschäftigungsverhältnisses über mindestens 6 Monate mit einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden oder mehr erworben werden.

Alternativ können auch 60 Fahrstunden in einer DE-Fahrschule unter Anleitung eines Fahrlehrers absolviert werden. Die reguläre Ausbildung Klasse DE dauert 2 Monate und umfasst 280 Unterrichtsstunden, einschließlich 10 Fahrstunden.

Bewerber, die bereits die Fahrlehrerlaubnis Klasse CE besitzen, profitieren von einer verkürzten Ausbildungszeit: In diesem Fall beträgt die Dauer nur 1 Monat mit 140 Unterrichtsstunden einschließlich 10 Fahrstunden.

Wie bei den anderen Erweiterungsklassen kann auch in der Fahrlehrerausbildung DE die schriftliche bzw. mündliche Prüfung wahlweise vor oder nach der praktischen Prüfung absolviert werden.

  • Ausbildung in der Fahrlehrerschule Mörfelden-Walldorf
  • der Lehrgang umfasst einen Monat mit 175 Unterrichtsstunden in Theorie und Praxis
  • neben den zweiradspezifischen Themen werden auch Bereiche der Grundfahrlehrererlaubnis, insbesondere Verkehrspädagogik und Technik, wiederholt.

Nach Beendigung des Lehrgangs ist je eine

  • fahrpraktische,
  • eine schriftliche und
  • eine mündliche Prüfung abzulegen.

Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsaufgaben:

  • eine Aufgabe aus den Bereichen Verkehrsverhaltenslehre einschließlich Verkehrsrecht, Gefahrenlehre und Umweltschutz und
  • eine Aufgabe aus den Bereichen Verkehrspädagogik oder Fahrzeugtechnik einschließlich Fahrphysik

Die Ausbildung umfasst:

zwei Monate mit 280 Unterrichtseinheiten theoretischer und praktischer Ausbildung

Inhalt:

  • nutzfahrzeugspezifische Themen
  • Wiederholung der Themen aus dem Bereich der Grundfahrlehrerlaubnis (insbesondere Verkehrspädagogik und Technik)

Die praktische Ausbildung findet auf neuesten, fahrschuleigenen LKW statt.

Zusätzlich 1 Monat Klasse DE, zusammen 3 Monate und mindestens 420 Stunden gemäß des gesetzlichen Rahmenlehrplanes

Sind Sie bereits im Besitz einer gültigen Fahrlehrerlaubnis der Klasse DE, verkürzt sich die Ausbildungszeit zum Fahrlehrer der Klasse CE um einen Monat auf 140 Unterrichtsstunden.

  • Fahrpraktische Prüfung
  • Schriftliche Prüfung
  • Mündliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsaufgaben:

  • eine Aufgabe aus den Bereichen Verkehrsverhaltenslehre einschließlich Verkehrsrecht, Sozialvorschriften im Straßenverkehr, Gefahrenlehre und Umweltschutz, und
  • eine Aufgabe aus den Bereichen Verkehrspädagogik oder Fahrzeugtechnik, Fahrzeugphysik

Die Prüfungsdauer beträgt zweieinhalb Stunden.

Die Ausbildung umfasst zwei Monate mit 280 Unterrichtsstunden theoretische und praktische Ausbildung. Die praktische Ausbildung findet auf fahrschuleigenen Bussen statt.

  • nutzfahrzeugspezifische Themen
  • Wiederholung der Themen aus dem Bereich der Grundfahrlehrerlaubnis (insbesondere Verkehrspädagogik und Technik)

Bei CE und DE in einem Ausbildungslehrgang

Bei CE und DE in einem Ausbildungslehrgang zusätzlich einen Monat Klasse CE, zusammen drei Monate mit mindestens 420 Unterrichtsstunden gemäß dem gesetzlichen Rahmenlehrplan.

Zusätzlich 1 Monat Klasse DE, zusammen 3 Monate und mindestens 420 Stunden gemäß des gesetzlichen Rahmenlehrplanes

Sind Sie bereits im Besitz einer gültigen Fahrlehrerlaubnis der Klasse DE, verkürzt sich die Ausbildungszeit zum Fahrlehrer der Klasse CE um einen Monat auf 140 Unterrichtsstunden.

  • fahrpraktische Prüfung
  • schriftliche Prüfung
  • mündliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsaufgaben:

  • eine Aufgabe aus den Bereichen Verkehrsverhaltenslehre einschließlich Verkehrsrecht, Sozialvorschriften im Straßenverkehr, Gefahrenlehre und Umweltschutz, und
  • eine Aufgabe aus den Bereichen Verkehrspädagogik oder Fahrzeugtechnik, Fahrzeugphysik

Die Prüfungsdauer beträgt zweieinhalb Stunden.