Der Führerschein zum Fahrlehrer der Klasse A berechtigt, dass Führen von leistungsstarken Motorrädern ohne Hubraum- oder Leistungsbeschränkung – sowohl mit als auch ohne Beiwagen, zu lehren.
Für die Fahrlehrerlaubnis Klasse A ist eine gültige Fahrerlaubnis A (unbeschränkt) erforderlich, da die notwendige Fahrpraxis ausschließlich auf leistungsunbeschränkten Motorrädern absolviert werden muss.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Krafträder regelmäßig gefahren werden – nicht nur gelegentlich. Das bedeutet, dass wöchentliche Fahrpraxis erwartet wird. Die empfohlene Jahresfahrleistung für Klasse A liegt bei rund 5.000 Kilometern.
Der Lehrgang in der Fahrlehrerausbildungsstätte dauert 1 Monat und umfasst 140 Unterrichtsstunden. Enthalten sind dabei auch 10 Übungsstunden mit dem Motorrad, um die praktische Ausbildung sicherzustellen.
Bei den Erweiterungsklassen kann die praktische Prüfung wahlweise vor oder nach der schriftlichen beziehungsweise mündlichen Prüfung erfolgen. In der Abschlussprüfung Klasse BE werden die Lehrproben in Theorie und Praxis bereits vollständig abgelegt. Daher entfallen diese bei den Erweiterungsklassen, was den Prüfungsablauf erleichtert.